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   BVerwG, 23.08.1984 - 9 B 482.83   

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https://dejure.org/1984,7223
BVerwG, 23.08.1984 - 9 B 482.83 (https://dejure.org/1984,7223)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1984 - 9 B 482.83 (https://dejure.org/1984,7223)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1984 - 9 B 482.83 (https://dejure.org/1984,7223)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berufung des Asylsuchenden zum Beweis der von ihm behaupteten politischen Verfolgung auf das Verfolgungsschicksal eines Dritten - Übergehung eines Beweisermittlungsantrags als Verstoß gegen die gerichtliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1974 - II B 37.74

    Verstoß des Berufungsgerichts gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung bei der

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 9 B 482.83
    Ein solcher Beweisermittlungsantrag ist grundsätzlich unbeachtlich (Beschluß vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 2 B 37.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 99).

    Allerdings kann die Übergehung eines Beweisermittlungsantrags ausnahmsweise dann gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht verstoßen, wenn sich dem Tatsachengericht aus besonderen Gründen unabhängig von dem Antrag des Klägers eine weitere Ermittlung aufdrängen mußte (Beschluß vom 18. Dezember 1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 9 B 482.83
    Es brauchte daher den angebotenen Beweis insoweit nicht zu erheben (vgl. BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 14737.82

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen des Beweisangebotes

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 9 B 482.83
    Beruft sich der Asylsuchende zum Beweis der von ihm behaupteten politischen Verfolgung auf das Verfolgungsschicksal eines Dritten, so muß der Beweisantritt weiterhin erkennen lassen, daß und inwiefern die Verfolgung des Dritten Rückschlüsse auf die eigene Verfolgung des Asylsuchenden gestattet (Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 14737.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 6).
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